[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die 5. Verhandlungsrunde brachte am 30. Oktober 2015 nach 16-stündigen Verhandlungen in den frühen Morgenstunden den Durchbruch:

Die Tarifparteien haben sich auf einen zweistufigen Anschlusstarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk geeinigt.

Folgende Eckpunkte sind vereinbart worden und werden der Großen Tarifkommission und den entsprechenden Gremien der Gewerkschaft innerhalb der Erklärungsfrist bis zum 16.11.2015 zur Abstimmung vorgelegt:

Tarifgebiet West

Lohngruppe 1:

1. Stufe (ab 01.01.2016): Anhebung auf 9,80 € (+ 2,62 %)
2. Stufe (ab 01.01.2017: Anhebung auf 10,00 € (+ 2,04 %)

Analog erfolgt die Anhebung der weiteren Lohngruppen um die gleichen Prozentsätze.

Tarifgebiet Ost

Lohngruppe 1:

1. Stufe (ab 01.01.2016): Anhebung auf 8,70 € (+ 2,35 %)
2. Stufe (ab 01.01.2017): Anhebung auf 9,05 € (+ 4,02 %)

Um eine Annäherung an die Löhne des Tarifgebiets West, wie bereits vor Jahren vereinbart, zu erreichen, werden die Lohngruppen 2 – 4 in der ersten Stufe auf 88 % und in der zweiten Stufe auf 90 % des Westlohns angehoben. Lohngruppe 6 wird auf 85,5 % und 87 % der Lohngruppe 6 West und die Lohngruppen 7 – 9 auf 86 % und 87 % des Westlohns festgelegt.

 

 

 

Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages endet am 31.12.2017.

Der Lohntarifvertrag kann erstmals zum 31.10.2017 gekündigt werden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]